Ultraschalluntersuchung
Die Richtlinien der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sehen 3 Ultraschalluntersuchungen zur Beurteilung der kindlichen Entwicklung vor:
- 9.-12. Schwangerschaftswoche:
Definitive Feststellung des Schwangerschaftsalters und Festmachens des Geburtstermins sowie Feststellen eventueller Fehlbildungen.
- 19.-22. Schwangerschaftswoche:
Organ-Ultraschall: Hier wird das Kind vom "Scheitel bis zur Sohle" untersucht.
- 29.-32. Schwangerschaftswoche:
Einschätzung der Gewichtsentwicklung: Bei normaler Gewichtsentwicklung ist hierbei eine "Hochrechnung" auf das Geburtsgewicht möglich.
Darüber hinaus kann es empfehlenswert sein, weitere Untersuchungen zu machen, um Risiken frühzeitig zu erfassen. Auch kann das spannende Erlebnis der Kindsentwicklung durch zuätzliche Untersuchungen intensiviert werden.
Ihr Nutzen
Mit Hilfe dieser Untersuchungen können eventuelle Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, die ggf. eine spezielle Diagnostik erforderlich machen.